Zum Hauptinhalt springen
Ihr Pflegedienst im Dreisamtal
Pflegeberatung & Angehörigenschulung

Pflegeberatung & Angehörigenschulung

Beratung & Schulung

Das Leistungsspektrum der Pflegeversicherung ist vielfältig und häufig für einen Laien eher schwer durchschaubar. Daher ist jede Pflegekasse gesetzlich nach § 7 SGB XI dazu verpflichtet, ihre Versicherten umfassend aufzuklären und zu beraten. Diese Beratungsleistung kann durch Dritte, wie ambulante Pflegedienste, erbracht werden. Pflege mobil hat die dafür notwendigen Qualifikationen und ist zur Durchführung berechtigt.
 

Beratung für Pflegegeldempfänger nach § 37 (3) SGB XI

Wenn Sie im Sinne des SGB XI pflegebedürftig sind und ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind Sie dazu verpflichtet in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch durch eine zugelassene Einrichtung durchführen zu lassen.

Pflege mobil kommt gerne zu Ihnen nach Hause, um beispielsweise mit Ihnen festzustellen, ob sich der Pflegebedarf geändert hat, weitere Hilfsmittel erforderlich sind, das Wohnumfeld optimiert werden kann und/oder ob Sie und Ihre Angehörigen sich zielgerichtete Pflegeberatungen sowie spezielle Schulungen wünschen.

 

Pflegeberatung und Angehörigenschulungen nach § 45 SGB XI

Das Angebot der Pflegeberatung nach § 45 SGB XI bedeutet für Sie als pflegender Angehöriger, dass Sie ein Anrecht haben auf individuelle und zielgerichtete Pflegeberatung und Schulung sowie die Möglichkeit in Anspruch nehmen können, die Überleitung Ihres zu pflegenden Angehörigen durch einen ambulanten Pflegedienst organisieren zu lassen.

Unser Ziel ist es, Sie umfassend zu informieren und spürbar zu entlasten.

Beratungen von Pflege mobil finden in der häuslichen Umgebung des zu Pflegenden statt. Dort werden Sie von uns individuell auf Ihre persönliche Problematik und Ihre Bedürfnisse hin beraten und auch geschult. Bei der Entlassvorbereitung aus dem Krankenhaus oder der Reha, kann auch zusätzlich ein Besuch in der jeweiligen stationären Einrichtung durchgeführt werden.

Mögliche Themenbereiche sind z.B.:

  • Überleitung
    • Organisation bei Entlassung aus dem Krankenhaus oder der Reha
  • Umfeld & Umgebung
    • Beratung zu sozialen Fragen
    • Beratung zu Wohnraumgestaltung und Pflegehilfsmitteln
  • Pflegeversicherung
    • Leistungen wie z.B. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
    • Finanzierung der Häuslichen Pflege
    • Beratung und Begleitung zur Pflegeeinstufung
  • Anleitung für pflegende Angehörige
    • Vermittlung von Pflegekenntnissen
    • Durchführung und Umsetzung pflegerischer Tätigkeiten, wie z.B. Mobilisationstechniken

In Schulungen von ca. 2 Stunden vermitteln wir Ihnen die für Ihren Fall notwendigen Fähigkeiten, klären Fragen und organisieren benötigte Hilfsmittel.

Wenn Sie darüberhinaus weitere Schulungen wünschen oder sich im zeitverlauf weitere Fragen ergeben, schulen und beraten wir Sie gerne bei weiteren Hausbesuchen.

Was kostet mich die Beratung?

Die Beratung, Schulung oder Überleitung ist für den Pflegebedürftigen und dessen Angehörige kostenfrei. Sie können dieses Angebot auch nutzen, wenn Sie keinen Pflegedienst benötigen.

Sie wünschen sich Informationen und Schulung? Wir helfen gerne.

Pflegebedürftigkeit

Die Pflegebedürftigkeit wird im Sinne des SGB XI anhand der Begriffsdefinition und der Pflegegrade mittels der §§ 14 und 15 SGB XI gesetzlich geregelt.

Überleitung

Eine reibunglose Überleitung erhöht die Versorgungsqualität bei z.B. einer Entlassung aus dem Krankenhaus zu einem ambulanten Pflegedienst.